Tarife
Spitex Rotsee, Ebikon
Tarife Krankenpflege ab 2020
Leistung | Betrag in CHF / Stunde |
Abklärung, Beratung und Koordination | 76.90 |
Behandlungspflege | 63.00 |
Grundpflege | 52.60 |
Der Klient/die Klientin trägt einen Selbstbehalt von 20 % pro Tag des höchsten Tarifes (CHF 76.90). Das heisst konkret, es wird eine Patientenbeteiligung von höchstens CHF 15.35 pro Tag verrechnet.
Zeiteinheiten
Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
Tarife Unfall- und Militärversicherung
Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) hat per 1.1.2019 folgende Tarife festgelegt:
Leistung | Betrag in CHF / Stunde |
Abklärung, Beratung und Koordination | 114.96 |
Behandlungspflege | 99.96 |
Grundpflege | 90.00 |
Die Tarife sind gültig ab 1.1.2019.
Tarife Zusatzleistungen
Leistung | Betrag in CHF / Stunde |
Hauswirtschaft | 45.00 |
Betreuung | 45.00 |
Entlastungsdienst | 35.00 |
Tarife Spezialleistungen
Leistung | Betrag |
24h-Betreuung | CHF 230.- / Tag |
24h-Notfalldienst | CHF 35.- / Monat Bei Einsatz CHF 80.- / Stunde zusätzlich |
Rückerstattung der Kosten durch Krankenversicherer und andere Sozialversicherungen
Kassenpflichtige Krankenpflege-Leistungen
Übernahme, d. h. Rückerstattung an den Kunden durch die Krankenversicherer im Rahmen ihrer Leistungspflicht
Bei über 60 Std. Pflege pro Quartal können die Krankenversicherer die Überprüfung ihrer Leistungspflicht durch die Paritätische Vertrauenskommission beantragen.
Bei unterschiedlichen Auffassungen bezüglich Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen können die Leistungserbringer und Patienten ebenfalls an die Paritätische Vertrauenskommission gelangen.
Pflegematerial und Hilfsmittel
Medizinisches Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel, (MiGel-Liste) werden nur bei Selbstanwendung durch den Klienten von der Krankenversicherung übernommen.
Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel, welche von der Spitex angewendet werden (Fremdanwendung), gehen zu Lasten der Spitex Organisation.
Hilfsmittel werden zum Teil auch von den Sozialwerken (AHV, IV, EL) übernommen.
Hauswirtschaftliche und übrige Spitex-Leistungen
Hauswirtschaftliche und weitere Spitex-Leistungen sind keine Pflichtleistungen gemäss KVG.
Die freiwilligen Krankenpflege-Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen.
Sofern ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) besteht, können ungedeckte Spitex-Kosten über Ergänzungsleistungen (EL) zurückerstattet werden.
Erkundigen Sie sich bei einer Beratungsstelle der Pro Senectute oder der Pro Infirmis oder bei der zuständigen AHV/IV-Ausgleichskasse.