Tarife

Spitex Rotsee, Ebikon

Tarife Krankenpflege ab 2020

LeistungBetrag in CHF / Stunde
Abklärung, Beratung und Koordination76.90
Behandlungspflege63.00
Grundpflege52.60

Der Klient/die Klientin trägt einen Selbstbehalt von 20 % pro Tag des höchsten Tarifes (CHF 76.90). Das heisst konkret, es wird eine Patientenbeteiligung von höchstens CHF 15.35 pro Tag verrechnet.

Zeiteinheiten

Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.

Tarife Unfall- und Militärversicherung

Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) hat per 1.1.2019 folgende Tarife festgelegt:

LeistungBetrag in CHF / Stunde
Abklärung, Beratung und Koordination114.96
Behandlungspflege99.96
Grundpflege90.00

Die Tarife sind gültig ab 1.1.2019.

Tarife Zusatzleistungen

LeistungBetrag in CHF / Stunde
Hauswirtschaft45.00
Betreuung45.00
Entlastungsdienst35.00

Tarife Spezialleistungen

LeistungBetrag
24h-BetreuungCHF 230.- / Tag
24h-Notfalldienst

CHF 35.- / Monat

Bei Einsatz CHF 80.- / Stunde zusätzlich

 

Rückerstattung der Kosten durch Krankenversicherer und andere Sozialversicherungen

Kassenpflichtige Krankenpflege-Leistungen

  • Übernahme, d. h. Rückerstattung an den Kunden durch die Krankenversicherer im Rahmen ihrer Leistungspflicht

  • Bei über 60 Std. Pflege pro Quartal können die Krankenversicherer die Überprüfung ihrer Leistungspflicht durch die Paritätische Vertrauenskommission beantragen.

  • Bei unterschiedlichen Auffassungen bezüglich Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen können die Leistungserbringer und Patienten ebenfalls an die Paritätische Vertrauenskommission gelangen.

Pflegematerial und Hilfsmittel

  • Medizinisches Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel, (MiGel-Liste) werden nur bei Selbstanwendung durch den Klienten von der Krankenversicherung übernommen.

  • Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel, welche von der Spitex angewendet werden (Fremdanwendung), gehen zu Lasten der Spitex Organisation.

  • Hilfsmittel werden zum Teil auch von den Sozialwerken (AHV, IV, EL) übernommen.

Hauswirtschaftliche und übrige Spitex-Leistungen

  • Hauswirtschaftliche und weitere Spitex-Leistungen sind keine Pflichtleistungen gemäss KVG.

  • Die freiwilligen Krankenpflege-Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen.

  • Sofern ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) besteht, können ungedeckte Spitex-Kosten über Ergänzungsleistungen (EL) zurückerstattet werden.

Erkundigen Sie sich bei einer Beratungsstelle der Pro Senectute oder der Pro Infirmis oder bei der zuständigen AHV/IV-Ausgleichskasse.